Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Agentur für Arbeit bewilligt und ausgestellt. Berechtigt sind Arbeitssuchende, die entweder ALG I oder Bürgergeld erhalten und sich selbstständig machen möchten. Das Einzelcoaching ist eine sogenannte "Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ und müsste von Ihnen beantragt werden.
Ich kann Ihnen gegen eine geringe Gebühr von 50 € helfen, den Antrag zu stellen, um einen AVGS zu erhalten.
Als zertifizierter Gründungscoach unterstütze ich Sie dabei, Ihren Traum von einem eigenen Unternehmen wahr zu machen. Ich erarbeite mit Ihnen Ihre Potenziale, feile an Ihren Ideen, berate Sie bei Ihrem Social Media- Auftritt und unterstütze Sie bei Ihrem Businessplan. Dieser kann entweder für die Bank für notwendige Kredite, die Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss oder einfach Sie selbst sein.